Häusliche Pflege (SGB XI) / Leistungen der Pflegekasse

Sachleistungen

Die häusliche Pflege erfolgt ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst, z.B. durch Vitalis – Häusliche Senioren und Krankenpflege.
Die beim Pflegedienst abrufbaren Leistungen werden pflegegradabhängig wie folgt von der Pflegekasse finanziert:

  • Pflegegrad 1 : bis zu 125,00 €
  • Pflegegrad 2 : bis zu 689,00 €
  • Pflegegrad 3 : bis zu 1298,00 €
  • Pflegegrad 4 : bis zu 1612,00 €
  • Pflegegrad 5 : bis zu 1995,00 €

Die Leistungen der häuslichen Pflege sind in sogenannten Leistungskomplexen hinterlegt. Jeder Leistungskomplex ist mit einem Punktwert versehen, der multipliziert mit dem verhandelten Preis, den entsprechenden Betrag ergibt.

Folgende Leistungen können beansprucht werden:

  • Erstbesuch (Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs)
  • Folgebesuch (bei Änderung des Pflegebedarfs
  • kl Pflege
  • gr.Pflege I
  • gr. Pflege II
  • Kämmen / Rasieren
  • Hilfe bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes in Zusammenhang mit Körperpflege
  • Hilfe bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  • spezielle Lagerung bei Immobilität in Zusammenhang mit Körperpflege
  • spezielle Lagerung bei Immobilität
  • einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • (Frühstück, Abendbr.Zwischenmahlzeit), Portionieren/Kleinschneiden
  • umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • (Zuführung der Speisen u. Getränke)
  • Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost (PEG)
  • Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen in Zusammenhang mit der Pflege
  • Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • (zur Tür begleiten- z.B. Tagespflege)
  • Begleitung bei Aktivitäten (Arztbesuch/Behörden)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Geldleistungen

Wenn Sie Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten und sich von Familienangehörigen, Nachbarn o.a. pflegen lassen.
Das Pflegegeld, das Sie von der Pflegekasse erhalten, muss zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden.
Geldleistungen werden pflegegradabhängig wie folgt von der Pflegekasse finanziert:

  • Pflegegrad 1 : in Pflegerag 1 erhält man ausschließlich die Pflegesachleistung in Höhe von 125,00 €
  • Pflegegrad 2 : 316,00 €
  • Pflegegrad 3 : 545,00 €
  • Pflegegrad 4 : 728,00 €
  • Pflegegrad 5 : 901,00 €

Beim Bezug von Geldleistungen muss die Pflegesituation regelmäßig in Form von Beratungsbesuchen durch einen professionellen Pflegedienst überprüft werden.

Kombinationsleistungen

Sie wählen eine Kombination zwischen Geldleistungen und Sachleistungen (z.B. die Körperpflege durch Vitalis – Häusliche Senioren und Krankenpflege KG – und die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme durch Ihren Familienangehörigen).

Das Pflegegeld, welches Sie von der Pflegekasse erhalten, muss zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden.

Wenn Sie Pflegegeld beantragen oder eine Kombination aus Hilfeleistungen durch unseren Pflegedienst und Pflegegeld, so muss der Gutachter des MDK darüber befinden, ob die Pflegeperson (Verwandter. Nachbar etc.) in der Lage ist, die für Sie notwendige Hilfestellung und Unterstützung fachgerecht zu leisten.

Erläuterung:

Bei der Pflegegrad 2 finanziert die Pflegekasse Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Höhe von bis zu 689,00 € monatlich. Das Pflegegeld der Geldleistung bei Pflegegrad 2 beträgt 316,00 € monatlich.

Wenn Sie also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von z.B. 230,00 € monatlich in Anspruch nehmen, reduziert sich Ihre Geldleistung anteilig um diesen prozentuellen Betrag der Sachleistung. Demnach würden Ihnen für unser Beispiel noch 210,52 € anteilige Geldleistung überwiesen werden.

Die Überweisung der restlichen Geldleistung erfolgt bei einer Kombinationsleitung von der Pflegekasse rückwirkend für den abgerechneten Kalendermonat.

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